Zivil- und Familienrecht

        • Unbezahlte Verpflichtungen.
        • Schadenersatz bei Unfällen.
        • Vertragsverletzung.
        • Zivilrechtliche Haftung. Sachschäden.
        • Eigenschaft (Registrierung, Hypotheken, Besitzanordnungen, Dienstbarkeiten, Nieβbrauch, Verträge, Immobilientransaktionen).
        • Rustik- und Städtemieten. Zwangsräumungen.
        • Eigentümergemeinschaft.
        • Einzelhandel (Verbraucherrechte, AGB, Datenschutz).
        • Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung.
        • Europäisches Bagatellverfahren (EUGFVO).
        • Zwangsvollstreckungen.
        • Rechtliche Trennungen und Scheidungen.
        • Eheaufhebung.
        • Auflösung des Güterrecht: Zugewinn, participation, Gütergemeinschaft, Gütertrennung…
        • Ausgleichsrenten.
        • Besuchsregelungen.
        • Verletzung der Unterhaltspflicht.
        • Außerehelichen Filiation.
        • Abstammungsgutachten.
        • Erziehungsrecht (Vormundschaft, Adoption, Sorgerecht).
        • Minderjährigkeit 
        • Zivile Unfähigkeit
        • Vaterschaftsklage.
        • Partnerschaft (wirtschaftliche Aspekte)
        • Erbschaft und Testamente.
        • Testamentsanmeldung und Erbteilung.
        • Testamentsgestaltung.
        • Erklärung der Erben.
        • Schenkung. 

EXPRESS SCHEIDUNG

Seit Inkrafttreten des Express-Scheidungsgesetzes (Gesetz 15/2005 vom 8. Juli) ist es möglich, die Scheidung direkt vor einem Notar schneller, günstiger und einfacher durchzuführen.

Wenn beide Ehepartner vereinbaren, eine Scheidung einvernehmlich zu formalisieren, können die Verfahren beschleunigt und eine ausdrückliche Scheidung einvernehmlich vor einem Notar vollzogen werden.

Die einzige Voraussetzung ist, keine minderjährigen Kinder zu haben.

Wenn es sonst minderjährige Kinder gibt, muss man vor Gericht gehen, um die Scheidung zu formalisieren, da das Gesetz den Staatsanwalt verpflichtet, grünes Licht für die Regulierungsvereinbarung zu geben, die die Eltern zusammen mit dem Anwalt für die Kinder vereinbaren müssen.

Notwendige Unterlagen für eine Ehescheidung

      • DNI beider Ehepartner oder, wenn es sich um Ausländer handelt, den Reisepass und die NIE.
      • Zensusbescheinigung.
      • Familienbuch.
      • Regulierungsvereinbarung. Ein Dokument, das unser Team erstellen wird und das dem Notar am Tag der Unterzeichnung zur Begutachtung ausgehändigt wird.

Für Ausländer ist es notwendig, dass mindestens einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat oder dass Spanien das letzte Land war, in dem die Ehe ihren Wohnsitz hatte.

Kontaktieren Sie uns noch heute, ohne jegliche Verpflichtung.

Tarif von 600€ + IVA, All-Inclusive (Anwalts- und Notargebühren)

Wir garantieren, das Verfahren in wenigen Tagen abzuwickeln, sobald wir die Unterlagen beider Ehepartner erhalten und einen Termin vor dem Notar vereinbaren können.